Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
The-Iron-Gym, Bahnhofstraße 51, 41747 Viersen, Ali Cicek, Mischa Lamerz
(im Folgenden “Iron Gym”)
§ 1 Mitgliedschaftsvertrag
Mit Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrages ist die Mitgliedschaft im Iron Gym verbunden. Für den Mitgliedschaftsvertrag gelten die nachfolgenden Regelungen
§ 2 Leistungen des Iron Gyms
Das Mitglied ist berechtigt, während der offiziellen Öffnungszeiten an den vertraglich gesondert vereinbarten Kursen teilzunehmen und außerhalb der Kurse unter Aufsicht von Trainern auf der Trainingsfläche frei zu trainieren. Der genaue Umfang der vertraglich vereinbarten Kurse ist auf dem individuellen Vertragsformular festgehalten.
§ 3 Beginn und Dauer der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft beginnt mit Unterzeichnung dieses Vertrages am festgehaltenen Vertragsbeginn auf dem Mitgliedschaftsvertrag.
(2) Die Mitgliedschaft hat eine Mindestlaufzeit von 3-,12- oder 24 vollen Monaten. Anteilige Monate zählen nicht zur Mindestlaulaufzeit. Während dieser Zeit ist eine Kündigung ohne wichtigen Grund ausgeschlossen.
(3) Wird die Mitgliedschaft nicht spätestens vier Wochen vor Ende der Mindestlaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft stillschweigend um einen weiteren Monat. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung beim Iron Gym maßgeblich.
§ 4 Kündigung der Mitgliedschaft
(1) Während der Mindestlaufzeit ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund zulässig.
§ 5 Monatsbeiträge
Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird im Mitgliedschaftsvertrag festgehalten. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils bis zum 4. eines Monats im Rahmen der gesonderten Einzugsermächtigung erhoben und eingezogen. Beginnt die Mitgliedschaft im Laufe eines Monats wird ein anteiliger Mitgliedsbeitrag, zusammen mit dem Beitrag für den nachfolgenden Monat abgebucht.
§ 6 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Iron Gyms möglich.
§ 7 Warnhinweise und Sporttauglichkeit
(1) Training mit Gewichten kann zu Verletzungen führen und muss unter Beaufsichtigung eines Trainers passieren. Die Ausübung von Kampfsportarten umfasst zum Teil gefährliche Techniken. Unachtsamkeiten können zu schweren Verletzungen führen. Alle Mitglieder sind angehalten, Techniken gegen Andere nur mit Zustimmung von Trainern und Trainingspartner auszuführen. Dabei ist auf den Trainingspartner Acht zu nehmen. Eine geeignete Schutzausrüstung ist immer zu tragen und muss von anwesenden Trainern genehmigt werden. Trotz Unterweisung durch die Trainer können Verletzungen beim Durchführen der Trainingseinheiten entstehen. Das Mitglied erkennt diese Möglichkeit hiermit ausdrücklich an.
(2) Das Mitglied versichert, sportgesund zu sein und sollte sich vor dem ersten Training einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Gesundheitliche Einschränkungen permanenter wie temporärer Art sind den Trainern vor dem Training mitzuteilen. Unwohlsein (wie Schwindel Übelkeit, etc.) während der Trainingseinheiten, müssen den anwesenden Trainern unmittelbar mitgeteilt werden.
§ 8 Zugangsberechtigung zum Iron Gym
Das Mitglied ist nur dann zur Nutzung des Iron Gym berechtigt, wenn es nicht mit Zahlungen von mindestens zwei Monatsbeiträgen im Rückstand steht. Wenn ein Rückstand von zwei oder mehr Monatsbeiträgen besteht, kann das Iron Gym vom Zurückbehaltungsrecht seiner Leistungen Gebrauch machen und dem Mitglied den Zugang verweigern.
§ 9 Umfang der geschuldeten Leistungen
(1) Das Iron Gym garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte oder Plätze in Kursen zur Verfügung stehen. Es werden lediglich so viele Geräte und Kursplätze vorgehalten/bereitgestellt, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung des Iron Gym mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen ist.
(2) Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Iron Gym können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Für Kurse im Fitnessbereich muss eine Anmeldung erfolgen. Sollten Kurse zur Zeit der Anmeldung bereits ausgebucht sein, müssen keine Ersatzansprüche gleistet werden. Das Iron Gym ist berechtigt, an Feiertagen, sowie an den veröffentlichten Betriebsferien kein Training stattfinden zu lassen. Betriebsferien sind jeweils in den Winterschulferien sowie eine Woche während der Sommerschulferien.
(3) Änderungen im Kursplan hinsichtlich des Termins und Zeitablaufes und inhaltlicher und personeller Art, sowie eine Verlegung des Trainingsortes innerhalb eines Umkreises von 15 Kilometern sind dem Iron Gym vorbehalten. Mitglieder werden auf vorab kommunizierten Kanälen sowie durch Aushang dadurch in Kenntnis gesetzt. Ansprüche, die sich auf oben genannte Äderungen beziehen, sind ausgeschlossen.
§ 10 Begleitpersonen/Verzehr mitgebrachter Getränke
(1) Das Mitbringen von Begleitpersonen, die nicht angemeldet sind, auch Kindern, ist nicht gestattet.
(2) Der Verzehr mitgebrachter Getränke ist gestattet. Dies gilt nicht für alkoholische Getränke. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken und von Speisen ist innerhalb des gesamten Iron Gym untersagt.
§ 11 Haftungsbeschränkung
(1) Das Iron Gym haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Iron Gym, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(2) Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Iron Gym zu bringen. Von Seiten des Iron Gym werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch das Iron Gym zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten von Iron Gym in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.
§ 12 Kündigungsrechte des Iron Gym
(1) Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies Iron Gym, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
(2) Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
(3) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich Iron Gym ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.
§ 13 Kündigung durch das Mitglied
(1) Das Mitglied ist insbes. unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt:
- 1. Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote des Iron Gym unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile (bspw. Kursangebote oder einzelne Gerätegruppen) möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung unzulässig.
- Bei Schließung des Iron Gym.
(2) In den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Erkrankung bestätigt, beim Iron Gym im Original eingereicht wird
(3) Eine Kündigung des Mitglieds, gleich aus welchem Grund, muss dem Iron Gym im Original per Post oder via Email an info@the-iron-gym.de zugehen. Kündigungen in mündlicher, fernmündlicher oder sonstiger elektronischer Form sind ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Kündigung per Fax ist nicht wirksam.
§ 14 Zustimmung zur Datenerhebung und -verwertung
(1) Iron Gym erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen. Es handelt sich hierbei um die vom Mitglied im Rahmen der Anmeldung angegebenen Daten wie: Name, Adresse, Telefonnummer (Mobil und Festnetz), E-Mailadresse, Bankverbindung. Für Werbezwecke darf Iron Gym Bild-, Ton- und Videoaufzeichnungen, die auf den Trainings- und Aufenthaltsflächen des Iron Gym entstehen, nutzen und veröffentlichen. Das Mitglied verzichtet insoweit auf Schadensersatz- oder sonstige monetären Ausgleichsansprüche. Diese Einwilligung kann auf zukünftige Bild- Ton- und Videoaufzeichnungen widerrufen werden.
(2) Die Verarbeitung der im Rahmen dieses Vertrags erhobenen Mitgliedsdaten erfolgt im Einklang mit der DSGVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Werbeaktionen. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird Iron Gym hierfür gesondert eine Einwilligung bei dem Mitglied einholen. Hinsichtlich des Umfangs und Zwecks der Datenerhebung sowie der Aufklärung über die Betroffenenrechte wird im Übrigen auf die Datenschutzhinweise von Iron Gym verwiesen.
§ 15 Sondererklärung
Das Mitglied erklärt, nicht wegen eines Gewaltverbrechens oder Vergehens rechtskräftig verurteilt worden zu sein und ist verpflichtet ein polizeiliches Führungszeugnis auf Verlangen vorzulegen.
§ 16 Sonstiges
Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Änderungen müssen mindestens 5 Werktage eines Monats schriftlich mitgeteilt werden, um im nächsten Monat geltend gemacht zu werden. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder seine Änderungen beziehungsweise Ergänzungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen im Vertrag und des Vertrags insgesamt ausdrücklich nicht berührt.
Datenschutzerklärung
Information zur Datenverarbeitung
Nachfolgend informieren wir Sie darüber, welche Ihrer personenbezogenen Daten wir auf welche Weise und zu welchem Zweck verarbeiten. Falls Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.
1. Verantwortlicher
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist die The-Iron-Gym GbR („Iron Gym“), Bahnhofstraße 51, 41747 Viersen), info@the-iron-gym.de, the-iron-gym.de.
2. Datenschutzbeauftragter des Verantwortlichen
Bei Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der für das Iron Gym bestellte Datenschutzbeauftragte Herr Mischa Lamerz, Bahnhofstraße 51, 41747 Viersen, info@the-iron-gym.de, zur Verfügung
3. Personenbezogene Daten
Im Rahmen des Auftragsverhältnisses verarbeiten wir von Ihnen die folgenden Kategorien personenbezogener Daten: Name, Adresse, Telefonnummer (Mobil und Festnetz), E-Mailadresse, Bankverbindung. („Stammdaten“) Bild-, Ton- und Videoaufzeichnungen, die auf den Trainings- und Aufenthaltsflächen des Iron Gym entstehen. („Trainingsdaten“)
4. Verarbeitungszweck
Alle Stammdaten Daten werden zu zum Zweck der Vertragsdurchführung erhoben und verarbeitet.
Alle Trainingsdaten werden zum Zweck von Werbeaktivitäten des Iron Gym verarbeitet.
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten sind dabei:
- Art. 6 Abs. 1 S. 1a DS-GVO
- Art. 6 Abs. 1 S. 1b DS-GVO
- Art. 6 Abs. 1 S. 1c DS-GVO
- Art. 6 Abs. 1 S. 1f DS-GVO
Wir betreiben keine automatisierte Datensammlung, Profiling, oder Ähnliches.
5. Empfänger von Daten
Ihre Daten werden nicht von uns an Dritte weitergegeben, es sei denn, wir sind zur Weitergabe Ihrer Daten an andere Stellen gesetzlich verpflichtet oder es ist uns die Datenweitergabe an Dritte, wie z.B. Rechtsanwälte oder Steuerberater, durch Sie ausdrücklich erlaubt. Auf das Risiko der Datenübertragung wird in diesem Falle hingewiesen.
6. Speicherdauer
Ihre Daten werden nach Beendigung des Geschäftsverhältnisses gelöscht, es sei denn, es handelt sich um die Trainingsdaten, oder die gesetzliche Aufbewahrungspflicht verpflichtet uns dazu diese länger aufzubewahren.
10 Jahre nach Steuerrecht (§ 147 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Nr. 1, 4 und 4a AO, § 14b Abs. 1 UstG) bzw. 6 Jahre aufgrund handelsrechtlicher Vorschriften zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen.
7. Betroffenenrechte
Sie haben jederzeit das Recht,
- gem. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO die erteilte Einwilligung gerade im Hinblick auf die Trainingsdaten zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass die Datenverarbeitung, die auf einer etwaigen Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortgeführt werden darf;
- gem. Art. 15 DS-GVO Auskunft über die Sie betreffenden verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten, sofern diese nicht beim Verantwortlichen erhoben wurden, verlangen;
- gem. Art. 16 DS-GVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung der beim Verantwortlichen gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
- gem. Art. 17 DS-GVO die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
- gem. Art. 18 DS-GVO die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und der Verantwortliche die Daten nicht mehr benötigt, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gem. Art. 21 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
- gem. Art. 20 DS-GVO die personenbezogenen Daten, die Sie bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
- gem. Art. 77 DS-GVO sich bei einer Aufsichtsbehörde (Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf) zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Unternehmenssitzes wenden.
8. Widerspruchsrecht
Sofern personenbezogene Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1f DS-GVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Zur Ausübung des Widerspruchsrechts genügt eine E-Mail an info@the-iron-gym.de.
